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Immobilie verkaufen ohne perfekte Deutschkenntnisse: Das müssen Sie wissen

3. September 2026 · L&B Immobiliya

Immobilie verkaufen, wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist

Ein Hausverkauf ist für die meisten Menschen ohnehin ein seltenes Ereignis im Leben. Kommt dann noch eine Sprachbarriere dazu, wächst die Unsicherheit schnell. Grundbuch, Auflassungsvormerkung, Beurkundungsgesetz – das sind Begriffe, an denen selbst viele Muttersprachler knabbern. Wer eine Immobilie verkaufen möchte und Deutsch nicht als erste Sprache spricht, braucht vor allem eines: Klarheit darüber, welche Unterlagen wirklich gebraucht werden und an welchen Stellen professionelle Unterstützung Pflicht ist, nicht nur Kür.

Welche Unterlagen Ämter und Notar verlangen

Grundsätzlich unterscheidet sich der Dokumentenbedarf beim Verkauf nicht danach, welche Sprache Sie sprechen. Verlangt werden in der Regel ein aktueller Grundbuchauszug, der Energieausweis, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung samt Protokollen der Eigentümerversammlungen, oft auch Baugenehmigungen oder ein Auszug aus der Flurkarte. Kommt die Immobilie aus einer Erbschaft, braucht der Notar zusätzlich den Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Schwieriger wird es, wenn ausländische Dokumente ins Spiel kommen. Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat oder Unterlagen aus dem Heimatland vorlegen muss – etwa eine Vollmacht, einen Ehevertrag oder eine ausländische Erbschaftsurkunde – landet fast automatisch beim Thema Übersetzung und Beglaubigung. Genau hier lohnt es sich, frühzeitig zu klären, was gebraucht wird. Ein Notartermin, der wegen einer fehlenden Übersetzung verschoben werden muss, kostet Zeit und manchmal auch den Käufer die Geduld.

Beglaubigte Übersetzungen und Apostille erklärt

Für offizielle Dokumente reicht keine private Übersetzung, und auch Google Translate hilft hier nicht weiter. Notare und Behörden in Deutschland akzeptieren nur Übersetzungen von öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern. Diese bestätigen mit Stempel und Unterschrift, dass der übersetzte Text inhaltlich korrekt und vollständig ist.

Zusätzlich braucht ein ausländisches Originaldokument häufig eine Legalisation, damit es in Deutschland überhaupt als echt anerkannt wird. Stammt das Dokument aus einem Land, das dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten ist, reicht eine Apostille von der zuständigen Behörde im Ausstellungsland. Bei Ländern außerhalb dieses Abkommens ist der Weg umständlicher: Dort braucht es eine Legalisation durch die deutsche Botschaft oder das Konsulat vor Ort. Ein russischer Erbschein etwa durchläuft meist beide Schritte, Apostille im Herkunftsland und anschließend die beglaubigte Übersetzung in Deutschland. Wer das erst kurz vor dem geplanten Notartermin angeht, verliert oft Wochen, weil solche Bestätigungen Bearbeitungszeit brauchen.

Warum der Notar auf einem vereidigten Dolmetscher besteht

Manche Verkäufer denken, ein zweisprachiger Freund oder ein Familienmitglied könne beim Notartermin einfach übersetzen. Das lässt der Notar aus gutem Grund nicht zu. Nach dem Beurkundungsgesetz muss der Notar sicherstellen, dass jede Vertragspartei den Inhalt des Kaufvertrags vollständig versteht. Bei Unsicherheit über die Sprachkenntnisse ist ein vereidigter Dolmetscher vorgeschrieben, der während der gesamten Beurkundung mündlich übersetzt und die Übersetzung mit seiner Unterschrift bestätigt.

Das ist kein Misstrauen gegenüber dem Käufer oder Verkäufer, sondern Absicherung für beide Seiten. Ein Vertrag, bei dem nachträglich Zweifel am Verständnis aufkommen, kann angefochten werden. Genau das will der Notar vermeiden, und genau deshalb lohnt es sich, den Dolmetscher frühzeitig zu organisieren, statt ihn kurzfristig zu suchen. Die Kosten trägt in der Regel derjenige, der den Dolmetscher benötigt, das lässt sich aber im Vorfeld auch anders vereinbaren.

Was der Kaufvertrag im Kern regelt

Der notarielle Kaufvertrag ist mehr als eine Formalität, er legt die wirtschaftliche und rechtliche Basis des gesamten Geschäfts fest. Zentrale Punkte sind der Kaufpreis und seine Fälligkeit, meist gekoppelt an bestimmte Voraussetzungen wie die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese Vormerkung sichert den Käufer ab, bevor er zahlt, und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich noch einmal verkauft oder belastet.

Weitere Regelungen betreffen bestehende Grundschulden oder Hypotheken, die vor der Umschreibung gelöscht werden müssen, den genauen Zeitpunkt des Besitzübergangs mit Nutzen, Lasten und Gefahr, sowie den üblichen Gewährleistungsausschluss für Sachmängel beim Verkauf gebrauchter Immobilien. Auch die Kostenverteilung, wer trägt Notar- und Grundbuchkosten, wer die Grunderwerbsteuer, wird im Vertrag festgehalten, auch wenn Letztere gesetzlich meist dem Käufer zufällt. Wer diese Punkte nicht in seiner eigenen Sprache versteht, unterschreibt im Zweifel etwas, dessen Tragweite ihm nicht klar ist. Das gilt für Verkäufer genauso wie für Käufer.

Begleitung von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe

Genau an dieser Stelle setzen wir bei L&B Immobiliya an. Seit 2009 begleiten wir Verkäufer und Käufer auf Deutsch, Englisch und Russisch, von der ersten Immobilienbewertung bis zur Schlüsselübergabe. Das beginnt mit einer realistischen Einschätzung des Marktwerts und der passenden Vermarktungsstrategie und endet nicht am Notartermin, sondern erst, wenn alle Formalitäten erledigt sind.

Für internationale Eigentümer, die nicht dauerhaft in Deutschland leben oder deren Deutsch für Fachbegriffe im Kaufvertrag nicht ausreicht, organisieren wir die Kommunikation mit Notar, Grundbuchamt und Übersetzern und sorgen dafür, dass rechtzeitig klar ist, welche Apostillen oder beglaubigten Übersetzungen gebraucht werden. Wer seine Immobilie aus dem Ausland heraus verkaufen möchte, findet bei uns außerdem Unterstützung für den kompletten Fernverkauf, inklusive Vollmachtslösungen für den Notartermin. Mehr zu unserem Vorgehen beim Immobilienverkauf und zu allen weiteren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Website.

Ein Verkauf über Sprachgrenzen hinweg muss kein Risiko sein, wenn die richtigen Leute an Ihrer Seite stehen. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gern in Ihrer Sprache: Kontakt zu L&B Immobiliya.

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